„Jagd ohne Hund ist Schund“ hört man Jäger oft sagen. Tatsächlich braucht man „gute Jagdhunde“, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Junge Jagdhunde müssen eine umfängliche Ausbildung absolvieren, an deren Ende sie geprüft werden. Nur geprüfte Hunde dürfen im Jagdgebrauch eingesetzt werden. Jedoch kann längst nicht jeder Hund alle Aufgabenbereiche der Jagd meistern. Je nach Einsatzgebieten gibt es unter den Hunderassen Allrounder und Spezialisten.
Als Nachsuche (auch Schweißarbeit oder Fährtenarbeit) wird bei der Jagd das Suchen und Aufspüren von zuvor nicht unmittelbar auffindbarem, verletztem oder totem Wild bezeichnet. Insbesondere bei absehbar schwierigen Nachsuchen kommen dabei spezielle Nachsuchengespanne bestehend aus einem Nachsuchen- bzw. Hundeführer und einem ausgebildeten Jagdhund zum Einsatz.
Ziel einer Nachsuche ist es, verletztes Wild schnell zu finden um es vor langem Leiden zu bewahren oder bereits verendetes, aber nur schwer aufzufindendes Wild zu bergen. Das Nachsuchengespann (Hundeführer mit Hund) verfolgt das Wild teilweise mehrere Stunden. Unter Umständen kann sich eine Nachsuche auf über mehrere Tage ausdehnen.
Die Spezialisten für Nachsuchen sind die Schweißhunde, aber auch der Deutsch Kurzhaar und andere Jagdgebrauchshunde werden dafür ausgebildet. Bei der Nachsuche muss der Hund Spursicherheit beweisen. Er vermag die Individualspur des verletzten Wildes von kreuzenden, frischeren Spuren und Fährten anderen Wildes zu unterscheiden und widersteht auch der Versuchung, auf eine frischere Spur zu wechseln, obwohl diese für den Hund als sogenannte Verleitfährte attraktiver sein könnte. Vor Aufnahme der Nachsuche sind die Pirschzeichen am Anschuss oder an der Unfallstelle zu untersuchen und zu sichern. Wird anhand der Pirschzeichen von einer tödlichen Verletzung (zum Beispiel mit Herz- oder Lungenbeteiligung) ausgegangen, wird unverzüglich nachgesucht. Ist von einer nicht sofort tödlichen Verletzung auszugehen, wird die Nachsuche nach einer Wartezeit aufgenommen. In der Wartezeit kann das Wild Adrenalin abbauen. Dadurch wird vermieden, dass es, unter Adrenalineinfluss stehend, erneut flüchtig wird und noch über weite Entfernungen verfolgt werden muss.
Das Unterlassen der Nachsuche stellt einen tierschutzrechtlichen Verstoß dar, da das verletzte Wild bei unterlassener Nachsuche über Tage und auch Wochen nach dem Unfall noch dahinsiechen kann und unnötig lang leiden muss.
Der Jagdverein Untertaunus e.V. veranstaltet auch dieses Jahr wieder einen Hundeführer- und Abrichtelehrgang für Jäger und Nicht-Jäger. Im ersten Teil geht es hauptsächlich um den allgemeinen Gehorsam und um die Ausprägung des Sozialverhaltens. In lockerer Atmosphäre lernen die Hundeführer sinnvolles für einen angenehmen und entspannten Alltag mit ihren Hunden. Für Jäger besteht die Möglichkeit dann im zweiten Teil die Brauchbarkeitsprüfung zu absolvieren.
Der Kurs für 2024 startet am 3.3.2024 um 9 Uhr
auf dem Gelände des Alteburger Markt in Idstein - Heftrich.
Eine Anmeldung ist ausschließlich vor Ort auf dem Ausbildungsgelände möglich!
An der Alten Burg in Idstein-Heftrich (Gelände des Alteburger Markt)
Bitte keine Anmeldungen per Email oder Post.
Für Jäger und Nicht-Jäger
Erlernen der grundlegenden Elemente der Hundeerziehung: Leinenführigkeit, Bei-Fuß-Gehen usw.
Hund und Führer können so die alltäglich auftretenden Situationen in Feld, Wald und Stadt meistern.
Lehrgangsgebühren:
Mitglieder: 70,00 €
Nichtmitglieder: 120,00 €
Nur für Jäger
Die Brauchbarkeitsprüfung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung, die dem Jagdhund die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für jedes Jagdrevier ein jagdlich brauchbarer Hund zur Verfügung steht.
und/oder
Im Anschluss an den Lehrgang wird den Hundeführern die Möglichkeit gegeben, die entsprechenden Prüfungen nach der Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO-Hessen) beim Jagdverein Untertaunus abzulegen.
Lehrgangsgebühren
Teil 1 und Niederwild:
Mitglieder: 140,00 €
Nichtmitglieder: 216,00 €
Lehrgangsgebühren
Teil 1 und Schalenwild:
Mitglieder: 227,00 €
Nichtmitglieder: 336,00 €
Lehrgangsgebühren
Teil 1 und Niederwild sowie Schalenwild:
Mitglieder: 274,00 €
Nichtmitglieder: 401,00 €
Sie möchten am nächsten Abrichtelehrgang zur Ablegung der Brauchbarkeit in Hessen teilnehmen? Dann sollten Sie diese Dinge vorher wissen:
1. In Hessen sind folgende Hunde zur Brauchbarkeit zugelassen:
Hunde, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können an unserem Kurs teilnehmen, müssen aber Hunden, die den Anforderungen entsprechen, Vorrang gewähren.
2. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild
Möchten Sie Ihren Hund auf die Prüfung „Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild“ führen ist in Hessen ein Lautnachweis zwingend erforderlich. Dieser Lautnachweis kann ...
Da es sich oft problematisch gestaltet Richter zu organisieren, empfehlen wir dringend die Anlagenprüfungen zu absolvieren!
3. Die Teilnahme an unserem Theorievortrag für Erstlingsführer ist ratsam!
Inhalte zur Prüfungsordnung, Schweißlegen, sowie der Grundstein für den Apport werden vermittelt.
"Hundeausbildung: Mit Temperament und Leidenschaft"
Ein Online-Artikel über unsere liebe Lea Zigric und die Hundeausbildung im Jagdverein Untertaunus.
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