DEN JAGDSCHEIN VERLÄNGERN
Die Erstausstellung oder Verlängerung des Jagdscheins erfolgt persönlich bei der Unteren Jagdbehörde im Kreishaus Bad Schwalbach.
Der Antrag kann sowohl persönlich als auch vorab per Email erfolgen - auch ohne vorliegenden Versicherungsnachweis. Die Untere Jagdbehörde kann dann bereits alle behördlichen Auskünfte zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einholen und benachrichtigt Sie, sobald diese vorliegen.
Empfohlenes Vorgehen:
- Download Formular "Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines"
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular per E-Mail an jagdwesen@rheingau-taunus.de senden.
- Sobald die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine telefonische Benachrichtigung der Unteren Jagdbehörde.
- Sobald Sie Ihren Versicherungsnachweis haben, kann der Jagdschein dann wie gewohnt in Bad Schwalbach im Kreishaus verlängert werden.
- Weitere Informationen hierzu und welche Unterlagen bei dem Termin im Kreishaus notwnedig sind, finden Sie hier:
Jagd- und Fischereibehörde des Rheingau-Taunus-Kreises