„Jagd ohne Hund ist Schund“ hört man Jäger oft sagen. Tatsächlich braucht man „gute Jagdhunde“, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Junge Jagdhunde müssen eine umfängliche Ausbildung absolvieren, an deren Ende sie geprüft werden. Nur geprüfte Hunde dürfen im Jagdgebrauch eingesetzt werden. Jedoch kann längst nicht jeder Hund alle Aufgabenbereiche der Jagd meistern. Je nach Einsatzgebieten gibt es unter den Hunderassen Allrounder und Spezialisten.
Der Jagdverein Untertaunus e.V. veranstaltet auch dieses Jahr wieder einen Hundeführer- und Abrichtelehrgang für Jäger und Nicht-Jäger. Im ersten Teil geht es hauptsächlich um den allgemeinen Gehorsam und um die Ausprägung des Sozialverhaltens. In lockerer Atmosphäre lernen die Hundeführer sinnvolles für einen angenehmen und entspannten Alltag mit ihren Hunden. Für Jäger besteht die Möglichkeit dann im zweiten Teil die Brauchbarkeitsprüfung zu absolvieren.
Der Kurs für 2025 startet am 2. März 2025 um 9 Uhr
auf dem Gelände des Alteburger Markt in Idstein - Heftrich.
Eine Anmeldung ist ausschließlich vor Ort auf dem Ausbildungsgelände möglich!
An der Alten Burg in Idstein-Heftrich (Gelände des Alteburger Markt)
Bitte keine Anmeldungen per Email oder Post.
Für Jäger und Nicht-Jäger
Erlernen der grundlegenden Elemente der Hundeerziehung: Leinenführigkeit, Bei-Fuß-Gehen usw.
Hund und Führer können so die alltäglich auftretenden Situationen in Feld, Wald und Stadt meistern.
Lehrgangsgebühren:
Mitglieder: 70,00 €
Nichtmitglieder: 120,00 €
Nur für Jäger
Die Brauchbarkeitsprüfung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung, die dem Jagdhund die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für jedes Jagdrevier ein jagdlich brauchbarer Hund zur Verfügung steht.
und/oder
Im Anschluss an den Lehrgang wird den Hundeführern die Möglichkeit gegeben, die entsprechenden Prüfungen nach der Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO-Hessen) beim Jagdverein Untertaunus abzulegen.
Lehrgangsgebühren
Teil 1 und Niederwild:
Mitglieder: 140,00 €
Nichtmitglieder: 216,00 €
Lehrgangsgebühren
Teil 1 und Schalenwild:
Mitglieder: 227,00 €
Nichtmitglieder: 336,00 €
Lehrgangsgebühren
Teil 1 und Niederwild sowie Schalenwild:
Mitglieder: 274,00 €
Nichtmitglieder: 401,00 €
Sie möchten am nächsten Abrichtelehrgang zur Ablegung der Brauchbarkeit in Hessen teilnehmen? Dann sollten Sie diese Dinge vorher wissen:
1. In Hessen sind folgende Hunde zur Brauchbarkeit zugelassen:
Hunde, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können an unserem Kurs teilnehmen, müssen aber Hunden, die den Anforderungen entsprechen, Vorrang gewähren.
2. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild
Möchten Sie Ihren Hund auf die Prüfung „Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild“ führen ist in Hessen ein Lautnachweis zwingend erforderlich. Dieser Lautnachweis kann ...
Da es sich oft problematisch gestaltet Richter zu organisieren, empfehlen wir dringend die Anlagenprüfungen zu absolvieren!
3. Die Teilnahme an unserem Theorievortrag für Erstlingsführer ist ratsam!
Inhalte zur Prüfungsordnung, Schweißlegen, sowie der Grundstein für den Apport werden vermittelt.
"Hundeausbildung: Mit Temperament und Leidenschaft"
Ein Online-Artikel über unsere liebe Lea Zigric und die Hundeausbildung im Jagdverein Untertaunus.
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